Arzthaftungsrecht

Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein, ist für betroffene Patienten in der Regel sehr belastend. Rechtsanwältin Thimm verfügt über eine langjährige Erfahrung in diesem Tätigkeitsfeld und kann daher betroffene Patienten und ihre Angehörigen mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl kompetent beraten und vertreten und so zu einer angemessenen Entschädigungsleistung verhelfen.

Dies ist ihr nicht nur deshalb möglich, weil sie sich in der Spezialmaterie des Arzthaftungsrechts gut auskennt und weil sie aufgrund einer Ausbildung im medizinischen Bereich über die für einen auf Patientenseite tätigen Anwalt unerlässlichen medizinischen Kenntnisse verfügt. Sie verfügt vor allem auch über die notwendige Leidenschaft und Durchsetzungstärke, um die in der Regel mit dem Haftpflichtversicherer des betroffenen Arztes zu führenden Auseinandersetzungen erfolgreich abschließen zu können.

Rechtsanwältin Thimm verhilft nicht nur in Deutschland ansässigen Patienten, die aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers erheblich geschädigt wurden, zu angemessenen Schmerzensgeldbeträgen, sie vertritt auch regelmäßig erfolgreich ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers wurden oder infolge eines Fehlers in der Geburtshilfe geschädigt wurden. Ihre Erfahrung erstreckt sich insbesondere auf ausländische Patienten, die sich aufgrund positiver Reputationen in spezialisierte Deutsche Kliniken gezielt in Behandlung begeben und dort dann leider keine dem erforderlichen Standard entsprechende medizinische Behandlung erfahren.

Rechtsanwältin Thimm arbeitet stets daran, Ihre Entschädigung zu maximieren und gleichzeitig den Stress zu minimieren.

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist sie auch bereits in anderen Ländern vor Gericht als Expertin für Deutsches Arzthaftungsrecht erfolgreich aufgetreten und konnte so betroffenen ausländischen Patienten zu ihrem Recht verhelfen.